Governance & Restrukturierung

Institutionelle Sanierungsberatung nach InsO

Liquiditätssicherung und Haftungsminimierung für Unternehmen in der KriseAls spezialisierte Corporate-Restructuring-Beratung definieren wir verbindliche Governance-Protokolle und Liquiditätssicherungsverfahren auf Grundlage der Insolvenzordnung (InsO). Unser Ansatz ist objektiv, rechtsformneutral und auf die Vermeidung von Geschäftsführerhaftung nach §15a InsO ausgerichtet. Wir begleiten Unternehmen durch Eigenverwaltung, Insolvenzplanverfahren oder außergerichtliche Sanierung – stets mit dem Ziel der rechtssicheren Stabilisierung.
§15a InsO – Antragspflicht & Haftungsrisiko
Liquiditätsplanung & Cash-Forecast nach IDW S6
Governance-Protokolle für Geschäftsführung & Aufsichtsrat

Governance-Protokolle und Liquiditätssicherung

Operative Rahmenbedingungen nach der Insolvenzordnung (InsO) für die kommerzielle Unternehmensrestrukturierung.

⚖️

Antragspflicht und Haftungsbegrenzung

Einhaltung der dreiwöchigen Antragsfrist gemäß §15a InsO. Vermeidung von persönlicher Haftung durch rechtzeitige Einleitung des Verfahrens.

Risikominimierung für Geschäftsführung
📊

Liquiditätsprognose und Fortführungsprognose

Erstellung einer belastbaren Liquiditätsvorschau über 13 Wochen. Prüfung der Fortführungsfähigkeit nach IDW S6-Standard.

Grundlage für Sanierungsentscheidungen
📋

Insolvenzplanverfahren nach §§217 ff. InsO

Gestaltung eines rechtsverbindlichen Plans zur Gläubigerbefriedigung und Unternehmensfortführung. Abstimmung mit allen Beteiligten.

Flexible Sanierung ohne Zerschlagung
🔒

Eigenverwaltung nach §270 InsO

Beibehaltung der Verfügungsbefugnis unter Aufsicht eines Sachwalters. Voraussetzung: keine Nachteile für die Gläubigergesamtheit.

Kosteneffiziente Verfahrensführung
📑

Gläubigerausschuss und Berichtspflichten

Einrichtung eines vorläufigen Gläubigerausschusses. Regelmäßige Berichterstattung über Vermögenslage und Sanierungsfortschritt.

Transparenz und Kontrolle
📈

Nachhaltige Kapitalstruktur

Entwicklung einer tragfähigen Finanzierungsstruktur nach Abschluss des Verfahrens. Sicherstellung der langfristigen Zahlungsfähigkeit.

Stabilisierung nach der Restrukturierung

Verfahrensdokumentation und Analyse

Visuelle Übersicht der Restrukturierungsprozesse

Insolvenzantrag und Fristen
§15a InsO

Insolvenzantragspflicht

Dokumentation der gesetzlichen Fristen und Haftungsrisiken für Geschäftsführer bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.

Insolvenzplanverfahren
§§217 ff. InsO

Insolvenzplanverfahren

Schematische Darstellung der Gestaltungsmöglichkeiten und Abstimmungsmodalitäten zur Unternehmensfortführung.

Eigenverwaltung
§270 InsO

Eigenverwaltung

Entscheidungskriterien und Kontrollmechanismen bei der Wahl zwischen Eigen- und Fremdverwaltung im Eröffnungsverfahren.

Liquiditätsanalyse
Liquiditätsstabilisierung

Cashflow-Planung

Übersicht der kurzfristigen Liquiditätssicherung und der Abstimmung mit Gläubigern zur Vermeidung von Zahlungsausfällen.

Gläubigerversammlung
Gläubigerrechte

Gläubigerversammlung

Protokoll der Abstimmungen und Forderungsprüfung gemäß §§74 ff. InsO mit Fokus auf Mehrheitsverhältnisse.

Sanierungsgutachten
Sanierungsprüfung

Fortführungsprognose

Ergebnisse der betriebswirtschaftlichen Analyse zur Feststellung der Sanierungsfähigkeit und der positiven Fortführungsprognose.

Häufige Fragen

Ordnungsrahmen & Verfahrensabläufe

Wann liegt eine Zahlungsunfähigkeit vor?

Nach §17 InsO ist ein Schuldner zahlungsunfähig, wenn er nicht mehr in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Eine bloße Zahlungsstockung von bis zu drei Wochen reicht nicht aus. Die Beurteilung erfolgt anhand einer Liquiditätsbilanz.

Welche Pflichten hat der Geschäftsführer bei Überschuldung?

Gemäß §19 InsO muss der Geschäftsführer bei Überschuldung unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Wochen, einen Insolvenzantrag stellen. Eine Verletzung dieser Pflicht kann zur persönlichen Haftung nach §823 BGB sowie zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Was ist der Unterschied zwischen Regel- und Eigenverwaltung?

Im Regelverfahren wird ein Insolvenzverwalter bestellt, der die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis übernimmt. Bei der Eigenverwaltung nach §270 InsO bleibt der Schuldner verfügungsbefugt, unterliegt jedoch der Aufsicht eines Sachwalters. Die Eigenverwaltung setzt voraus, dass keine Nachteile für die Gläubiger zu erwarten sind.

Wie läuft ein Insolvenzplanverfahren ab?

Der Insolvenzplan nach §§217 ff. InsO gliedert sich in einen darstellenden und einen gestaltenden Teil. Gläubiger werden in Gruppen eingeteilt und stimmen über den Plan ab. Bei Annahme und gerichtlicher Bestätigung ersetzt der Plan die reguläre Verteilung. Das Verfahren ermöglicht eine flexible Sanierung unter Gläubigerschutz.

Welche Rolle spielt der Gläubigerausschuss?

Der Gläubigerausschuss überwacht die Tätigkeit des Insolvenzverwalters oder Sachwalters. Er wird vom Insolvenzgericht eingesetzt und besteht aus Gläubigern verschiedener Gruppen. Der Ausschuss muss bei wichtigen Entscheidungen wie der Betriebsfortführung oder dem Verkauf von Vermögensgegenständen zustimmen.

Kann ein Unternehmen während des Verfahrens fortgeführt werden?

Ja, die Betriebsfortführung ist möglich, sofern die Masse ausreicht und keine Gläubigerinteressen gefährdet werden. Der Insolvenzverwalter prüft die Fortführungsprognose anhand eines Liquiditäts- und Ertragsplans. Bei positiver Prognose kann der Betrieb im Rahmen des Insolvenzplans oder der übertragenden Sanierung erhalten bleiben.

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